Autohof-Kufstein GmbH
1. Angebote
Angebote sind freibleibend. Rechtsgeschäftliche Erklärungen unsererseits bedürfen zu ihrer
Rechtswirksamkeit der Schriftform.
2. Preis
2.1. Unsere Preise verstehen sich, falls nicht Gegenteiliges vereinbart, verzollt und einschließlich öffentlicher
Abgaben in EUR. Der Preis hat die zur Zeit der Erstellung unseres Angebots herrschenden Umstände zur
Grundlage. Bei Änderung des Marktpreises, öffentlicher Abgaben und/oder sonstiger preisbildender
Komponenten (zB Einstandspreise, Frachtkosten) sind wir zu einer entsprechenden Preisanpassung
berechtigt. Maßgebend sind hiebei die am Tag der Lieferung herrschenden Umstände. Es gilt jener Preis,
der jeweils an der Zapfsäule verzeichnet ist.
2.2. Sondervereinbarungen irgendwelcher Art bedürfen ebenfalls der Schriftform.
3. Lieferung
3.1. Grundsätzlich gelten alle Angebote ab unserem Betrieb in Kufstein.
3.2. Lieferungen von Treibstoffen frei Haus Käufer bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
3.3. Wir sind nicht verpflichtet, den Tank des Käufers auf dessen Eignung, Fassungsvermögen und allfällige
Verunreinigungen zu überprüfen.
3.4. Es besteht kein Kontrahierungszwang. Für zeitweise Engpässe, die nicht in unserem Bereich liegen, wird
keine Haftung übernommen.
4. Zahlungen
4.1. Die Zahlung kann – mangels anderer Vereinbarung – mit schuldbefreiender Wirkung nur ohne Abzug bar
und unverzüglich nach Tanken des Fahrzeuges erfolgen. Bei Bestehen einer entsprechenden
Vereinbarung kann die Zahlung im Einzugs- bzw. Überweisungsverkehr auf unser Bankkonto erfolgen.
4.2. Bei Zahlungsverzug sind wir unbeschadet aller uns sonst zustehenden Rechte berechtigt, Verzugszinsen
in Höhe von fünf Prozentpunkten über der jeweiligen Sekundärmarktrendite, mindestens aber 12 % pro
Jahr zu verrechnen.
4.3. Außerdem sind wir bei Zahlungsverzug, bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des
Käufers oder bei Bekanntwerden von Umständen, die die Einbringlichkeit unserer Forderungen gefährden
oder erschweren, unbeschadet unserer sonstigen Rechte befugt, eine sofortige Sperrung ohne Setzung
einer Nachfrist durchzuführen.
4.4. Wir sind berechtigt, im Falle eines Zahlungsverzuges oder bei Eintreten von Umständen gemäß Punkt 4.3.
ein (vertraglich) eingeräumtes Zahlungsziel mit sofortiger Wirkung zu widerrufen und eventuelle weitere
Lieferungen ausschließlich gegen Barzahlung vorzunehmen.
4.5. Zur Entgegennahme von Zahlungen gelten – soferne das Inkasso nicht anläßlich der Lieferung erfolgt –
Beauftragte unserer Gesellschaft nur bei Vorweisen einer Inkassovollmacht als berechtigt. Wechsel
werden von uns nur bei Vereinbarung im Einzelfall und stets nur zahlungshalber angenommen.
4.6. Mangels anderer Vereinbarung ist Zahlungsort jedenfalls Kufstein.
4.7. Der Käufer kann Gegenforderungen nur dann gegen unsere Kaufpreisforderungen aufrechnen, wenn die
Gegenforderung von uns schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurde. Wir sind berechtigt,
einlangende Zahlungen, die nicht eindeutig gewidmet wurden, nach unserer Wahl auf offene Forderungen
anzurechnen. Die Richtigkeit unserer Forderungen gilt als vom Käufer anerkannt, wenn nicht innerhalb von
30 Tagen ab Ausstellungsdatum eine schriftliche Reklamation mit Begründung bei uns einlangt. Spätere
Beanstandungen und/oder Rückforderungen sind ausdrücklich ausgeschlossen.
4.8. Sämtliche – bei Zahlung mit Akzept oder Kundenwechsel sowie Scheck – anfallenden Spesen gehen zu
Lasten des Schuldners und gilt insbesondere als vereinbart, daß der Einzahler die kompletten Spesen trägt,
sodaß der volle Rechnungsbetrag unserem Bankkonto gutgeschrieben wird.
4.9. Hat der Kunde die Autohof Kufstein GmbH zum Bankeinzug ermächtigt, so werden alle Forderungen bis auf
Widerruf im Lastschriftverfahren abgebucht. Bei Rücklastschriften wird eine Bearbeitungsgebühr von
EUR 10,00 zusätzlich zu den erhobenen Bankgebühren fällig. Bankgebühren und Bankspesen sind direkt vom
Kunden zu zahlen.
4.10. Wir sind berechtigt, im Falle des Zahlungsverzuges sowohl ein Inkassobüro als auch einen Rechtsanwalt
zur Einmahnung der offenen Forderungen zu beauftragen und hat der Käufer die dafür entstehenden
Kosten zu tragen.
5. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben unbeschadet des Rechtes des Käufers zur Weiterveräußerung oder
Weiterverarbeitung (auch Verbrauch) im normalen Geschäftsbetrieb – bis zu ihrer vollständigen
Bezahlung unser Eigentum. Jede Verpfändung oder Sicherungsübereignung dieser Waren
zugunsten Dritter ist ohne unsere Zustimmung ausgeschlossen. Die Pfändung dieser Waren durch
Dritte ist uns unverzüglich bekanntzugeben. Die Befugnis des Käufers, Vorbehaltsware zu verarbeiten,
zu verbrauchen oder zu veräußern endet mit dessen Zahlungseinstellung oder Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens. Für den Fall der Weiterveräußerung zediert uns der Käufer zusätzlich schon jetzt
die aus der Weiterveräußerung erwachsene Forderung.
6. Gläubigerschutz
Der Käufer stimmt zu, daß wir bei Lieferung auf offene Rechnung berechtigt sind, seinen Namen, sein
Geburtsdatum und seine Anschrift an die Warenkreditevidenz des Kreditschutzverbandes zu übermitteln,
um Informationen über die Bonität einzuholen.
7. Gerichtsstand
In Streitfällen entscheidet ausschließlich das Bezirkgericht in Kufstein ohne Rücksicht auf die Höhe des
Streitwertes. Als Erfüllungsort gilt Kufstein.
8. Gültigkeit der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“
8.1. Diese Geschäftsbedingungen finden Anwendung, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich
vereinbart oder zwingendes Recht anzuwenden ist. Sie behalten auch dann Gültigkeit, wenn auf der
Anfrage des Käufers andere Bedingungen angegeben sein sollten, es sei denn, daß diese Bedingungen
von uns schriftlich anerkannt werden.
8.2. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle – auch zukünftigen – Lieferungen und Leistungen.
8.3. Spätestens mit der Entgegennahme unserer Lieferung oder Leistung gelten unsere Bedingungen als
angenommen.
8.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein, so wird dadurch
die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen nicht berührt.
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